Beschlussvorschlag --- Begründung --- Inhalt meines Wortbeitrages bzw. Begründung des Antrages
Der Landkreis stellt alle Zähler für elektrische Energie seiner Einrichtungen auf Smartmeter bei einem Messstellenbetreiber mit einem geeigneten Portal um. Mögliche Fördermittel für die Einführung von Smartmetern sollten genutzt werden.
Begründung:
Für das Gelingen der Energiewende und ein verantwortliches und nachhaltiges Energiemanagement ist die Transparenz der Energiedaten unabdingbar. Durch die Einführung der Smartmeter für die eichrechtskonforme Messwerterfassung ergeben sich neue Möglichkeiten.
Damit wird z.B. die Erfassung der Lastprofile von Einrichtungen vereinfacht und der Aufwand zu Erfassung bzw. der Zählerablesung minimiert. Dies ist ein Baustein der Digitalisierung und entlastet das Personal von wiederkehrenden Arbeiten.
Die allgemeine und bundesweite Einführung der Smartmeter wurde beschlossen und der Rollout soll 2032 abgeschlossen sein.
Die Netzbetreiber werden das Rollout voraussichtlich zu den im Gesetz angegebenen Höchstpreisen durchführen. Dabei wird jeder Netzbetreiber in seinem Gebiet tätig werden. Für Organisationen die Liegenschaften in mehreren Netzbetreibergebieten unterhalten ist es sinnvoll selbstständig einen Netzbetreiber mit dem Zählerwechsel zu beauftragen um einerseits Kostenvorteile zu nutzen und die Daten in geeigneter Form verfügbar zuhalten da die Netzbetreiber voraussichtlich lediglich das gesetzlich notwendige anbieten werden.
Es ist daher nötig diese Thematik proaktiv anzugehen um selbst wesentliche Parameter der zukünftigen Umsetzung zu beeinflussen. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dass durch proaktives Vorgehen nicht nur die Qualität und der Nutzen der Lösung verbessert wird, sondern dass auch eine kostengünstigere Lösung implementiert werden kann.
Der Landkreis sollte seiner Vorbildfunktion für Kommunen gerecht werden und umgehend mit der Umsetzung beginnen.
Inhalt meines Wortbeitrages bzw. Begründung des Antrages
Bevor ich unseren Antrag begründe möchte ich einige Regelungen nennen die zu unserem Antrag geführt haben:
Bis zum Jahr 2023 muss das Smartmeter Rollout abgeschlossen sein.
Für Kunden mit mehr als 6000 kWh Jahresverbrauch bzw. Lieferung je Jahr läuft der Rollout bereits.
Jeder Stromkunde kann den Messstellenbetreiber frei wählen.
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber werden die vom Gesetzgeber festgelegten Höchstgrenzen für die Preise ausnutzen und bieten deutlich weniger Mehrwert.
Für Einrichtungen mit Liegenschaften in verschiedenen Einrichtungen ist es sinnvoll einen Messstellenbetreiber zu wählen um alle Daten in einem Portal zusammen zufassen.
Die wettbewerblichen Messstellenbetreiber sind in der Regel preiswerter und bzw. oder bieten einen Mehrwert durch Datenauswertungstools
Nun zu den Gründen für unseren Antrag
Im Landkreis Hildesheim ist mehr als ein Messstellenbetreiber zuständig.
In den meisten Liegenschaften ist noch keine Datenerfassung für den Elektrischen Strom vorhanden.
Die Smartmeter und die dazugehörigen Kosten kommen unausweichlich auf den Landkreis zu.
Diese Umstellung soll proaktiv gestaltet werden um weiteren Nutzen aus dem Prozess zu ziehen.
Daher beantragen wir das der Landkreis für alle Messstellen aktiv den Wechsel durchführt und ein einheitliches Portal einführt
das auch Grundlage für ein Energiemanagement sein kann
Wir bitten um Ihre Zustimmung da dies auch ein Baustein der Digitalisierung ist.